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Normen 9 Minuten Lesezeit

Schweißerprüfung nach DIN EN 1090 — welche Norm gilt und was wird geprüft?

„DIN 1090“ fordert qualifizierte Schweißer — aber die Schweißerprüfung selbst regelt eine andere Norm: ISO 9606-1. Dieser Ratgeber erklärt den Zusammenhang, den Ablauf der Prüfung und was das für dein EN-1090-Audit bedeutet.

1. Welche Schweißerprüfung brauche ich für EN 1090?

Für Stahlbauteile unter EN 1090-2 ist die Schweißerqualifikation nach EN ISO 9606-1 maßgeblich. EN 1090-2 selbst enthält keine eigene Prüfmethodik für Schweißer — sie verweist in Abschnitt 7.4 auf die einschlägigen Qualifikationsnormen und fordert dort sinngemäß, dass die Qualifikation „in accordance with the requirements of EN ISO 9606-1“ erfolgt. Wer also fragt, welche Prüfung er für EN 1090 braucht, landet fachlich immer bei ISO 9606-1 — nicht bei einer eigenständigen „1090-Prüfung“.

EN 1090-2 §7.4 — Verfahren, Schweißer und Schweißkoordination getrennt qualifiziert

Abschnitt 7.4 „Qualification of welding procedures and welding personnel“ der EN 1090-2:2018 unterscheidet drei separate Qualifikationsebenen: die Qualifikation des Schweißverfahrens (7.4.1), die Qualifikation der Schweißer (7.4.2) und die Qualifikation der Schweißkoordination (7.4.3). Das ist der Grund, warum in der Praxis oft vermischt wird, was eigentlich getrennte Nachweise sind — eine gültige WPS ersetzt keine Schweißerqualifikation, und umgekehrt.

2. ISO 9606-1 — die Norm hinter der Schweißerprüfung

Was regelt ISO 9606-1 konkret?

EN ISO 9606-1 (deutsch: DIN EN ISO 9606-1), Teil 1: Stähle, legt systematische Regeln für die Qualifikationsprüfung von Schweißern beim Schmelzschweißen von Stahl fest — einheitlich anwendbar unabhängig von Produktart, Prüfort und Prüfer bzw. Prüfstelle. Die Norm deckt die gängigen manuellen und teilmechanisierten Schweißprozesse ab, referenziert über ISO-4063-Kennzahlen: unter anderem 111 (E-Handschweißen/MMA), 131/135/136/138 (MIG/MAG-Varianten) und 141 (WIG-Schweißen).

3. Was prüft der Prüfer bei der Schweißerprüfung?

Ablauf der Prüfung — Prüfstück, Beaufsichtigung, Prüfverfahren

Der Schweißer fertigt ein Prüfstück, das von einem Prüfer oder einer Prüfstelle beaufsichtigt („witnessed“) wird — Prüfer und Schweißer werden mit ihrer Kennung sowie der Schweißposition auf dem Prüfstück vermerkt. Danach folgt eine festgelegte Prüfreihenfolge: zunächst die Sichtprüfung (VT). Wird die Naht durch die Sichtprüfung angenommen, schließen sich die weiteren, in der normativen Prüftabelle festgelegten Verfahren an — je nach Nahtart und Schweißposition unter anderem Durchstrahlungs- oder Ultraschallprüfung, Biegeprüfung oder makroskopische Prüfung.

Ausgestellt wird das Schweißerprüfzeugnis nur, wenn die Prüfung bestanden wird. Auf dem Zertifikat werden alle geprüften Variablen inklusive des daraus resultierenden Geltungsbereichs dokumentiert.

Die „essential variables“ — daraus ergibt sich der Geltungsbereich

Die Qualifikation basiert auf den sogenannten essential variables (wesentlichen Prüfvariablen): Schweißprozess(e), Produktart (Blech oder Rohr), Nahtart (Stumpf- oder Kehlnaht), Zusatzwerkstoffgruppe, Zusatzwerkstofftyp, Abmessung (Werkstückdicke bzw. Rohraußendurchmesser), Schweißposition sowie Nahtdetails wie z. B. eine Badsicherung. Für jede Variable definiert die Norm einen Geltungsbereich — außerhalb dieses Bereichs ist eine neue Prüfung fällig.

4. Geltungsbereich der Qualifikation — wo darf mit dem Zertifikat geschweißt werden?

Ein Schweißer ist mit seinem Zertifikat nur innerhalb des geprüften Geltungsbereichs qualifiziert — nicht pauschal „für Stahl“. Wechselt zum Beispiel die Werkstückdicke, die Schweißposition oder der Zusatzwerkstofftyp über den dokumentierten Bereich hinaus, deckt das bestehende Zertifikat die neue Situation nicht mehr ab. Genau das macht die essential variables in der Praxis relevant: Bevor ein Schweißer für ein neues Bauteil eingesetzt wird, muss geprüft werden, ob dessen Zertifikat den konkreten Fall abdeckt.

Welche Variable was abdeckt

EN ISO 9606-1:2017 baut die Qualifikation auf Einflussgrößen auf. Für jede Einflussgröße ist ein Geltungsbereich definiert; muss ein Schweißer außerhalb dieses Bereichs schweißen, ist eine neue Prüfung erforderlich (Abschnitt 5.1). Diese acht Einflussgrößen nennt die Norm:

EinflussgrößeWas sie festlegt
Schweißprozess(e)Mit welchem Verfahren geschweißt werden darf (Abschnitt 5.2).
ErzeugnisformBlech oder Rohr (Abschnitt 5.3).
NahtartStumpfnaht oder Kehlnaht (Abschnitt 5.4).
Zusatzwerkstoff-GruppeDie Gruppe des Schweißzusatzes (Abschnitt 5.5).
Zusatzwerkstoff-TypDer Typ innerhalb der Gruppe, etwa bei umhüllten Elektroden (Abschnitt 5.6).
AbmessungenWerkstoffdicke bzw. Schweißgutdicke und Rohraußendurchmesser (Abschnitt 5.7).
SchweißpositionWelche Positionen abgedeckt sind (Abschnitt 5.8).
NahteinzelheitenBadsicherung, einseitig oder beidseitig, ein- oder mehrlagig, Schweißrichtung (Abschnitt 5.9).

Eine Größe fehlt in dieser Liste bewusst: die Gruppe des Grundwerkstoffs. Sie wird nach ISO/TR 15608 im Zertifikat eingetragen, ist in EN ISO 9606-1:2017 aber keine Einflussgröße (Abschnitt 5.1) — was den Bereich begrenzt, ist der Zusatzwerkstoff. Für Aluminium gilt das nicht: EN ISO 9606-2 hat eine eigene Systematik.

Ein Beispiel, durchgerechnet

Ein Schweißer legt die Prüfung an einer Stumpfnaht am Rohr ab, Schweißgutdicke s = 10 mm, Rohraußendurchmesser D = 60 mm. Für die Schweißgutdicke gilt im Bereich 3 mm ≤ s < 12 mm der Geltungsbereich 3 mm bis 2s (EN ISO 9606-1:2017, Tabelle 6) — hier also 3 bis 20 mm. Für Rohre mit einem Außendurchmesser über 25 mm gilt der Geltungsbereich ab 0,5 D, mindestens jedoch 25 mm (Tabelle 7) — hier also ab 30 mm. Die Norm weist ausdrücklich darauf hin, dass Schweißgutdicke und Rohraußendurchmesser nicht exakt gemessen werden sollen, sondern die Systematik hinter den Werten anzuwenden ist (Abschnitt 5.7). Prozess, Position, Nahteinzelheiten und Zusatzwerkstoff bringen jeweils ihren eigenen Geltungsbereich mit — abgedeckt ist nur, was in allen Achsen gleichzeitig passt.

Geltungsbereich und Gültigkeit sind zwei verschiedene Fragen

Der Geltungsbereich beantwortet, was ein Schweißer schweißen darf. Ob sein Zertifikat überhaupt noch gilt, ist eine zweite Frage: Die Qualifikation muss alle 6 Monate von der für das Schweißen verantwortlichen Person oder einem Prüfer bestätigt werden — bestätigt wird dabei, dass der Schweißer innerhalb seines Geltungsbereichs gearbeitet hat (EN ISO 9606-1:2017, Abschnitt 9.2). Beide Ebenen hängen also zusammen, sind aber getrennt zu führen. Wie die Fristen laufen, steht im Artikel zur Gültigkeit des Schweißerscheins; wer beides erst einmal auf Papier zusammenführen will, nimmt die Schweißer-Qualifikationsmatrix als Excel-Vorlage.

5. Reicht mein alter Schweißerschein für tragende Stahlbauteile?

Der „Schweißerschein nach EN 287“ war die Vorgängerregelung — EN 287-1 wurde 2013 von CEN zurückgezogen und durch EN ISO 9606-1 ersetzt (in Deutschland als DIN EN ISO 9606-1, aktuelle Fassung 2017). Alte EN-287-1-Zertifikate entsprechen damit nicht mehr dem Stand der Technik. Für laufende Schweißerprüfungen, Audits und Neuvergaben ist ausschließlich EN ISO 9606-1:2017 maßgeblich — ein reiner EN-287-1-Schein ohne nachfolgende Prüfung oder Umstellung reicht für ein EN-1090-Audit nicht mehr aus.

6. Schweißerprüfung und Ausführungsklassen EXC1–EXC4

Die ISO-9606-1-Qualifikation des einzelnen Schweißers gilt unabhängig von der Ausführungsklasse — was sich mit der Ausführungsklasse (EXC1–EXC4) nach EN 1090-2 ändert, ist die erforderliche Qualifikationsstufe der Schweißkoordination, die diese Schweißer beaufsichtigt: Bei EXC1 verlangt EN 1090-2:2018 keine Einstufung, sondern eine ausreichende Überwachung nach EN ISO 3834-4 (Abschnitt 7.4.3). Ab EXC2 muss die Schweißaufsicht während der Fertigung durch Personal nach EN ISO 14731 aufrechterhalten werden; welches technische Wissensniveau — B (Basis), S (spezifisch) oder C (umfassend) — dabei gefordert ist, ordnen die Tabellen 14 (Baustähle) und 15 (nichtrostende Stähle) nach Ausführungsklasse, Stahlsorte und Erzeugnisdicke zu. Das Basis-Niveau lässt Tabelle 14 nur bei EXC2 und dort nur für S235 bis S355 bis 25 mm Erzeugnisdicke zu; ab EXC3 verlangt sie mindestens das spezifische, bei EXC4 durchgehend das umfassende Niveau. Die Abschlüsse IWS, IWT und IWE nennt der Normtext nicht — die Zuordnung zu den drei Niveaus ist Praxisübung, keine Normvorgabe. Details zu allen vier Klassen stehen in unserem Ratgeber zu den Ausführungsklassen.

7. Gültigkeit, 6-Monats-Bestätigung und Verlängerung im Überblick

Eine bestandene Schweißerprüfung ist nicht dauerhaft gültig, ohne dass die Schweißaufsicht mitwirkt: Nach ISO 9606-1 Abschnitt 9.2 muss die für die Schweißtätigkeit verantwortliche Person — oder ein Prüfer bzw. eine Prüfstelle — alle 6 Monate bestätigen, dass der Schweißer im Geltungsbereich seiner Qualifikation tätig war; das Musterzertifikat in Anhang A sieht dafür Datum, Unterschrift und Funktion vor. Die eigentliche Verlängerung erfolgt darüber hinaus über eine von drei Optionen nach Abschnitt 9.3 — Wiederholungsprüfung, periodische Prüfung dokumentierter Nähte oder Gültigkeit ohne feste Endfrist unter zusätzlichen Bedingungen. Den vollständigen Ablauf inklusive aller drei Verlängerungsoptionen erklären wir Schritt für Schritt im Ratgeber zur ISO-9606-1-Gültigkeit. Als PDF zum Nachschlagen gibt es dazu außerdem unseren Leitfaden zur ISO-9606-1-Verlängerung.

8. Was der EN-1090-Auditor bei Schweißerqualifikationen konkret prüft

Im EN-1090-Überwachungsaudit sind „Schweißerqualifikationen (ISO 9606-1)“ ein eigener Prüfschwerpunkt — der Auditor verlangt alle gültigen Zertifikate inklusive der 6-Monats-Bestätigungen. Abgelaufene Schweißerqualifikationen im aktiven Einsatz sind ein typischer Audit-Befund — und mit lückenloser Dokumentation der 6-Monats-Bestätigungen vermeidbar.

Was der Auditor typischerweise sehen will

  • ✓ Alle gültigen ISO-9606-1-Zertifikate der eingesetzten Schweißer
  • ✓ 6-Monats-Bestätigungen lückenlos für jeden Schweißer
  • ✓ Nachweis der letzten Verlängerung nach Abschnitt 9.3
  • ✓ Abgleich Geltungsbereich Zertifikat ↔ eingesetztes Bauteil

Die vollständige Vorbereitungs-Checkliste für das Audit — inklusive WPS-Register, ZfP-Dokumentation und NCR-Nachweisen — findest du in unserem Ratgeber zur EN-1090-Auditvorbereitung.

9. Wie SchweißAufsicht Schweißerprüfungen und Geltungsbereiche verwaltet

SchweißAufsicht hält für jeden Schweißer den geprüften Geltungsbereich, die 6-Monats-Bestätigungen und die Verlängerungshistorie digital fest — statt in einer Excel-Tabelle, die niemand konsequent pflegt. Vor dem Einsatz eines Schweißers an einem neuen Bauteil siehst du sofort, ob sein Zertifikat den Fall abdeckt, und wirst automatisch erinnert, bevor eine Frist verstreicht.

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