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Normen 9 Minuten Lesezeit

Schweißerprüfung nach DIN EN 1090 — welche Norm gilt und was wird geprüft?

„DIN 1090“ fordert qualifizierte Schweißer — aber die Schweißerprüfung selbst regelt eine andere Norm: ISO 9606-1. Dieser Ratgeber erklärt den Zusammenhang, den Ablauf der Prüfung und was das für dein EN-1090-Audit bedeutet.

1. Welche Schweißerprüfung brauche ich für EN 1090?

Für Stahlbauteile unter EN 1090-2 ist die Schweißerqualifikation nach EN ISO 9606-1 maßgeblich. EN 1090-2 selbst enthält keine eigene Prüfmethodik für Schweißer — sie verweist in Abschnitt 7.4 auf die einschlägigen Qualifikationsnormen und fordert dort sinngemäß, dass die Qualifikation „in accordance with the requirements of EN ISO 9606-1“ erfolgt. Wer also fragt, welche Prüfung er für EN 1090 braucht, landet fachlich immer bei ISO 9606-1 — nicht bei einer eigenständigen „1090-Prüfung“.

EN 1090-2 §7.4 — Verfahren, Schweißer und Schweißkoordination getrennt qualifiziert

Abschnitt 7.4 „Qualification of welding procedures and welding personnel“ der EN 1090-2:2018 unterscheidet drei separate Qualifikationsebenen: die Qualifikation des Schweißverfahrens (7.4.1), die Qualifikation der Schweißer (7.4.2) und die Qualifikation der Schweißkoordination (7.4.3). Das ist der Grund, warum in der Praxis oft vermischt wird, was eigentlich getrennte Nachweise sind — eine gültige WPS ersetzt keine Schweißerqualifikation, und umgekehrt.

2. ISO 9606-1 — die Norm hinter der Schweißerprüfung

Was regelt ISO 9606-1 konkret?

EN ISO 9606-1 (deutsch: DIN EN ISO 9606-1), Teil 1: Stähle, legt systematische Regeln für die Qualifikationsprüfung von Schweißern beim Schmelzschweißen von Stahl fest — einheitlich anwendbar unabhängig von Produktart, Prüfort und Prüfer bzw. Prüfstelle. Die Norm deckt die gängigen manuellen und teilmechanisierten Schweißprozesse ab, referenziert über ISO-4063-Kennzahlen: unter anderem 111 (E-Handschweißen/MMA), 131/135/136/138 (MIG/MAG-Varianten) und 141 (WIG-Schweißen).

3. Was prüft der Prüfer bei der Schweißerprüfung?

Ablauf der Prüfung — Prüfstück, Beaufsichtigung, Prüfverfahren

Der Schweißer fertigt ein Prüfstück, das von einem Prüfer oder einer Prüfstelle beaufsichtigt („witnessed“) wird — Prüfer und Schweißer werden mit ihrer Kennung sowie der Schweißposition auf dem Prüfstück vermerkt. Danach folgt eine festgelegte Prüfreihenfolge: zunächst die Sichtprüfung (VT). Wird die Naht durch die Sichtprüfung angenommen, schließen sich die weiteren, in der normativen Prüftabelle festgelegten Verfahren an — je nach Nahtart und Schweißposition unter anderem Durchstrahlungs- oder Ultraschallprüfung, Biegeprüfung oder makroskopische Prüfung.

Ausgestellt wird das Schweißerprüfzeugnis nur, wenn die Prüfung bestanden wird. Auf dem Zertifikat werden alle geprüften Variablen inklusive des daraus resultierenden Geltungsbereichs dokumentiert.

Die „essential variables“ — daraus ergibt sich der Geltungsbereich

Die Qualifikation basiert auf den sogenannten essential variables (wesentlichen Prüfvariablen): Schweißprozess(e), Produktart (Blech oder Rohr), Nahtart (Stumpf- oder Kehlnaht), Zusatzwerkstoffgruppe, Zusatzwerkstofftyp, Abmessung (Werkstückdicke bzw. Rohraußendurchmesser), Schweißposition sowie Nahtdetails wie z. B. eine Badsicherung. Für jede Variable definiert die Norm einen Geltungsbereich — außerhalb dieses Bereichs ist eine neue Prüfung fällig.

4. Geltungsbereich der Qualifikation — wo darf mit dem Zertifikat geschweißt werden?

Ein Schweißer ist mit seinem Zertifikat nur innerhalb des geprüften Geltungsbereichs qualifiziert — nicht pauschal „für Stahl“. Wechselt zum Beispiel die Werkstückdicke, die Schweißposition oder der Zusatzwerkstofftyp über den dokumentierten Bereich hinaus, deckt das bestehende Zertifikat die neue Situation nicht mehr ab. Genau das macht die essential variables in der Praxis relevant: Bevor ein Schweißer für ein neues Bauteil eingesetzt wird, muss geprüft werden, ob dessen Zertifikat den konkreten Fall abdeckt.

5. Reicht mein alter Schweißerschein für tragende Stahlbauteile?

Der „Schweißerschein nach EN 287“ war die Vorgängerregelung — EN 287-1 wurde 2013 von CEN zurückgezogen und durch EN ISO 9606-1 ersetzt (in Deutschland als DIN EN ISO 9606-1, aktuelle Fassung 2017). Alte EN-287-1-Zertifikate entsprechen damit nicht mehr dem Stand der Technik. Für laufende Schweißerprüfungen, Audits und Neuvergaben ist ausschließlich ISO 9606-1:2017 maßgeblich — ein reiner EN-287-1-Schein ohne nachfolgende Prüfung oder Umstellung reicht für ein EN-1090-Audit nicht mehr aus.

6. Schweißerprüfung und Ausführungsklassen EXC1–EXC4

Die ISO-9606-1-Qualifikation des einzelnen Schweißers gilt unabhängig von der Ausführungsklasse — was sich mit der Ausführungsklasse (EXC1–EXC4) nach EN 1090-2 ändert, ist die erforderliche Qualifikationsstufe der Schweißkoordination, die diese Schweißer beaufsichtigt: Bei EXC1 ist keine zwingende Koordinator-Qualifikation vorgeschrieben, aber eine ausreichende Beaufsichtigung nach §7.4.3 erforderlich. Bei EXC2 — der in Deutschland häufigsten Klasse im Metallbau — genügt IWS/EWS/SFI. Ab EXC3 ist nach EN 1090-2 Tabelle 14 mindestens ein IWT oder IWE (bzw. EWT/EWE) als verantwortlicher Schweißkoordinator gefordert, bei EXC4 in den meisten Fällen ein IWE/EWE. Das konkret erforderliche Niveau hängt zusätzlich von Stahlgruppe und Materialdicke ab. Details zu allen vier Klassen stehen in unserem Ratgeber zu den Ausführungsklassen.

7. Gültigkeit, 6-Monats-Bestätigung und Verlängerung im Überblick

Eine bestandene Schweißerprüfung ist nicht dauerhaft gültig, ohne dass die Schweißaufsicht mitwirkt: Nach ISO 9606-1 Abschnitt 9.2 muss die für die Schweißtätigkeit verantwortliche Person alle 6 Monate schriftlich bestätigen, dass der Schweißer im Geltungsbereich seiner Qualifikation tätig war. Die eigentliche Verlängerung erfolgt darüber hinaus über eine von drei Optionen nach Abschnitt 9.3 — Wiederholungsprüfung, periodische Prüfung dokumentierter Nähte oder Gültigkeit ohne feste Endfrist unter zusätzlichen Bedingungen. Den vollständigen Ablauf inklusive aller drei Verlängerungsoptionen erklären wir Schritt für Schritt im Ratgeber zur ISO-9606-1-Gültigkeit. Als PDF zum Nachschlagen gibt es dazu außerdem unseren Leitfaden zur ISO-9606-1-Verlängerung.

8. Was der EN-1090-Auditor bei Schweißerqualifikationen konkret prüft

Im EN-1090-Überwachungsaudit sind „Schweißerqualifikationen (ISO 9606-1)“ ein eigener Prüfschwerpunkt — der Auditor verlangt alle gültigen Zertifikate inklusive der 6-Monats-Bestätigungen. Abgelaufene Schweißerqualifikationen im aktiven Einsatz sind ein typischer Audit-Befund — und mit lückenloser Dokumentation der 6-Monats-Bestätigungen vermeidbar.

Was der Auditor typischerweise sehen will

  • ✓ Alle gültigen ISO-9606-1-Zertifikate der eingesetzten Schweißer
  • ✓ 6-Monats-Bestätigungen lückenlos für jeden Schweißer
  • ✓ Nachweis der letzten Verlängerung nach Abschnitt 9.3
  • ✓ Abgleich Geltungsbereich Zertifikat ↔ eingesetztes Bauteil

Die vollständige Vorbereitungs-Checkliste für das Audit — inklusive WPS-Register, ZfP-Dokumentation und NCR-Nachweisen — findest du in unserem Ratgeber zur EN-1090-Auditvorbereitung.

9. Wie SchweißAufsicht Schweißerprüfungen und Geltungsbereiche verwaltet

SchweißAufsicht hält für jeden Schweißer den geprüften Geltungsbereich, die 6-Monats-Bestätigungen und die Verlängerungshistorie digital fest — statt in einer Excel-Tabelle, die niemand konsequent pflegt. Vor dem Einsatz eines Schweißers an einem neuen Bauteil siehst du sofort, ob sein Zertifikat den Fall abdeckt, und wirst automatisch erinnert, bevor eine Frist verstreicht.

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